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Dithmar, villicus von Poppendorf

Am 10. April 1230 fand eine Gerichtsverhandlung statt. Der Bischof Heinrich zu Meißen beurkundete den Vorgang.
 
Beklagter war Theoderich von Wriberch (Freiberg), Kläger das Kloster Altzella.
 
Theoderich hatte offensichtlich schon einige Zeit ohne Genehmigung eine Wiese und einen Wald in Bruningesdorph (Bräunsdorf) genutzt, die dem Kloster gehörten. Obwohl es seitens des Klosters offenbar keine Möglichkeit gab, das Land selbst zu nutzen, konnte man Übergriffe dieser Art natürlich nicht dulden! Es wurde dem Theoderich die Exkommunikation, der Ausschluss aus der Kirche angedroht. Das war die schlimmste Strafe, die einen gläubigen Christen treffen konnte. Damit wäre ihm nach seinem Tod das Fegefeuer sicher gewesen. Den dort zu erwartenden Temperaturen wollte sich Theoderich nicht aussetzen.
 
Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Theoderich wurde nicht exkommuniziert und durfte Wiese und Wald wie bisher weiter nutzen. Dieses in einer Urkunde verbriefte Recht konnte er sogar an seine Erben weitergeben. Als Gegenleistung war aber ein Zins von jährlich einer Mark fällig.
 
Was hat dieser Vorgang mit Pappendorf zu tun?
 
Damals wie auch heute sind bei einem Prozess vor Gericht Zeugen, Verteidiger des Angeklagten und des Klägers anwesend. Man nannte sie damals alle nur Zeugen.
 
In der Liste findet sich unser Dithmar, villicus von Poppendorf.
 
Diese Urkunde ist das erste Schriftstück, in dem Pappendorf erwähnt wird. Man hätte am 10.April 2010 eine 780-Jahrfeier der ersten urkundlichen Erwähnung von Pappendorf feiern können!